Von großen Impferatoren, seltsamem Schutz und einem juristischen Leck im Antikörperschiff
August Zoebl
Schützt Impfen auch vor Impfung?
Folgt man der Impftheorie, so beruht die immunisierende Wirkung einer Impfung darauf, dass der aus abgeschwächten Krankheitserregern bestehende Impfstoff zwar keine echte Krankheit auslöst, jedoch die Bildung schützender’ Antikörper gegen das eingebrachte Erreger-Antigen hervorruft. Sollte der Geimpfte dann im Lauf der nächsten Zeit neuerlich mit diesem Erreger-Antigen in Kontakt kommen, wird dieses von vornherein durch die von der Impfung hervorgerufenen Antikörper erkannt und unschädlich gemacht, bevor es eine weitere immunologische Reaktion hervorruft. So weit, so theoretisch gut. Die interessante Frage ist nur: Was passiert bei der Nachfolge-Impfung, wo genau dieser Fall des Falles eintritt und der Geimpfte tatsächlich noch einmal mit dem gleichen Erreger-Antigen in Kontakt kommt: Schützen ihn dann die bereits zirkulierenden Antikörper der ersten Impfung auch vor der antigenen Wirkung aller nachfolgenden Teil- bzw. Auffrischungsimpfungen derselben Impfung? Eliminieren die bereits durch die erste Teilimpfung vorhandenen Antikörper das Erreger-Antigen des neu eingedrungenen Impfstoffes, bevor dieser eine immunologische Wirkung erzeugen kann? Oder noch anders gefragt: Schützt Impfen vor Impfung?
Es gibt prinzipiell nur zwei Antworten
1. Antwort: Ja, die bereits vorhandenen Antikörper eliminieren das Erreger-Antigen bevor es eine immunologische Reaktion auslösen kann. Das heißt sie schützen mich im Sinne eines Impfschutzes. Nur: Wozu impft man dann noch einmal? Besteht der Schutz einer Impfung dann nicht auch im Schutz vor den immunologischen Auswirkungen jeder weiteren Impfung? Im Sinne einer Immunisierung gegen Impf-Antigene? Im Sinne eines Impfens gegen Impfung? Oder 2. Antwort: Nein, die durch die vorangegangene Impfung vorhandenen Antikörper greifen das Erreger-Antigen nicht an, sondern bilden auf seinen Reiz hin nur weiterhin schützende Antikörper. Dann muss ich mich allerdings fragen: Wo bleibt dann der Schutz durch die bereits vorhandenen Antikörper? Was hilft mir die weitere Bildung von noch mehr Antikörpern, wenn diese ganz offensichtlich nicht schützen? Was wäre gewesen, wenn das Impf-Antigen ein echtes Erreger-Antigen gewesen wäre und nicht bloß ein abgeschwächter Imfstoff-Erreger? Dann wäre ich jetzt doch aus Mangel an Schutz erkrankt. Wozu habe ich dann geimpft? Nach all den Überlegungen sieht es tatsächlich so aus, als würde man sich mit jeder Impfung nur vor den mehr oder weniger schädlichen Auswirkungen einer weiteren Impfung schützen. Sodass man sich paradoxerweise fragen muss, ob es nicht sinnvoller wäre, einen primären Impfschutz dadurch zu gewährleisten, dass man von vornherein vor Impfungen schützt? Frei nach der Erkenntnis: Der einzige Schutz vor Impfung besteht darin, nicht zu impfen.
Wenn ein Impfschutz nun vor allem auch in einem Schutz vor einer weiteren Impfung besteht und die Impfung im Grunde nur sich selbst neutralisiert, haben wir es ganz offen sichtlich mit einer Stelle zu tun, wo die Impftheorie nicht länger dicht hält und tropft.
Impfschaden als kausaler Beweis
für die Schädlichkeit des Impfens Ein Ereignis, bei dem die Wirkung des Impfens tatsächlich kausal beweisbar wird, ist der Impfschaden. Das heißt, innerhalb weniger Stunden nach einer Impfung tritt bei einem bis zu diesem Zeitpunkt gesunden Menschen ein gesundheitlicher Schaden auf, der in ursächlichem Zusammenhang mit der Verabreichung des Impfstoffes steht. Hier gilt der eindeutige kausale Beweis erbracht, dass Impfen eine Wirkung gezeigt hat, in diesem Fall eine schädigende. Auf keinen Fall einen Schutz.
Impfdurchbruch als kausaler Beweis dafür,
dass Impfen nicht schützt Paradoxerweise ist der einzige Punkt, an dem die Schutzwirkung des Impfens kausal nachvollziehbar und damit am Einzelfall beweisbar wird, der Impfdurchbruch, das heißt, jemand ist trotz ausreichend vorhandener messbarer schützender Antikörper trotzdem an genau dieser Erkrankung erkrankt, die ausreichend vorhandenen schützenden Antikörper haben also nicht geschützt. Demgegenüber beruht der Beweis, dass Impfen schützt, bislang nur auf statistischer Wahrscheinlichkeit. Die Schutzwirkung ist damit im Einzelfall nicht messbar und damit unbeweisbar. Es bleibt eine Behauptung. Wenn jemand nicht erkrankt, dann muss es nicht durch den Schutz der Impfung gewesen sein, es kann sich auch um Zufall gehandelt haben. Das einzige Mal, wo die Schutzwirkung des Impfens hingegen naturwissenschaftlich messbar beweisbar ist, liegt dann vor, wenn sie nicht geschützt hat. Dann waren die schützenden Antikörper allerdings auch keine schützenden sondern irgendwelche. Welche eigentlich?
Freispruch für die Schutzwirkung
Juristisch gesehen schaut es für das Impfen gut aus, von der Anklage, für die Schutzwirkung vor Infektionskrankheiten verantwortlich zu sein, freigesprochen zu werden. Es gibt nämlich zwei handfeste Beweise dagegen, dass impfen schützt oder am Schutz beteiligt ist. Einmal den eindeutigen direkten Beweis, dass es nicht schützt. Ein weiteres Mal sogar den Beweis, dass es schadet. Der Gegenbeweis hingegen ist nur einer der statistischen Wahrscheinlichkeit: Impfen schützt zu 70-99%’. Kein Gericht der Welt könnte jemandem etwas aufgrund statistischer Wahrscheinlichkeit anlasten und ihn verurteilen oder gar einsperren, nur weil er mit 70-99%iger Wahrscheinlichkeit an einem Delikt beteiligt war. In der Impftheorie scheint jedoch eine andere Rechtsprechung zu herrschen. Da reicht allein die Wahrscheinlichkeit, an etwas beteiligt gewesen zu sein, aus, um verurteilt zu werden. Nur, wer im Einzelnen wandert dann ins Gefängnis? So wie man beim Impfen nie weiß, wer nun der Geschützte, wer der Impfschaden und wer der Impfversager sein wird, - man kann nur statistische Wahrscheinlichkeiten angeben, - weiß man dann auch bei solch einer statistischen Rechtsprechung nicht, wer nun hinter Gitter wandert. Im Grunde heißt es, alle wandern mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit von 70-99% hinter Gitter. Im Einzelfall also keiner. So gesehen gleicht sich die juristische Willkür und Ungerechtigkeit wieder von selbst aus: Es passiert für den Einzelfall gar nichts. Nur dass alle ständig zittern, wen es erwischen könnte. Wer diese Form der Rechtsprechung jedoch durchschaut hat, kann sich beruhigt zurücklehnen und sagen: Viele Antikörper um Nichts. Er weiß, dass ihm als Einzelfall nichts passieren kann. Es bleibt alles nur statistisches Konstrukt.
Des Impfkaisers neue Antikörperkleider
Zum Glück werden die Gesetze in der Natur und in der alltäglichen Rechtsprechung anders gehandhabt als in der Impftheorie. Da wird man nicht einfach aufgrund statistischer Wahrscheinlichkeit angeklagt, verurteilt und eingesperrt. Wäre man da die Impfung und würde angeklagt werden, für die Schutzwirkung verantwortlich zu sein, und die beiden einzigen handfesten Beweise, die man vorlegen kann, wären, dass man es nicht war und im Gegenteil, dass man sogar geschadet hat, wohingegen der einzige Beweis der Anklage ein statistisch wahrscheinlicher ist, es gäbe wohl nur ein einziges Urteil: Freispruch aus Mangel an Beweisen. Dass es die impftheoretische Beweisführung und Rechtsprechung nur innerhalb der engen Grenzen des von den großen Impferatoren und Impfkaisern regierten Antikörper-Reiches gibt, beruhigt mich ungemein. Wer dorthin einreisen will, braucht sich nur einen Impfpass ausstellen zu lassen. Er darf sich aber nicht wundern, wenn er sich plötzlich auf seltsamem immunologischen Terrain bewegt, wo die normalen Naturgesetze nur mehr innerhalb der Grenzen statistischer Wahrscheinlichkeit gelten. Obendrein sei erwähnt, dass bei uns keine Einreisepflicht dorthin besteht. November, 2003 |